Allgemeine Geschäfts-Bedingungen

 

I) Allgemeine Bedingungen

  1. Die vorliegenden allgemeinen Bedingungen gelten für alle Verträge, die mit der R&S Gastro GmbH (im Folgenden "GmbH" genannt) abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale der AGB erfüllen. Sie können durch im Einzelfall ausgehändigte, schriftliche Bedingungen teilweise oder ganz ersetzt werden.
  2. Der Kunde oder Gast trägt das alleinige Haftungsrisiko für Gegenstände und Materialien, die er in allgemein zugänglichen Räumen oder Veranstaltungsräumen der GmbH hinterlassen hat.
  3. Sämtliche Preisauszeichnungen und -vereinbarungen verstehen sich in EURO (EUR / €).
  4. Sollten sich die Preise aufgrund von saisonalen Schwankungen stark verändern, behalten wir uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend nach zu kalkulieren.
  5. Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber gegenüber der GmbH auftritt; ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haftet der Veranstalter und die als bevollmächtigte auftretende Person als Gesamtschuldner.

 

II) Auftragserteilung

  1. Durch die Rücksendung der vom Veranstalter gegengezeichneten Reservierungsbestätigung gilt der Auftrag als erteilt.
  2. Ein Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn seitens der R&S Gastro GmbH eine Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
  3. Die Leistung umfasst die im Auftrag genannten und mit der Auftragsbestätigung verbindlich gewordenen Teilleistungen.

 

III) Zahlungsbedingungen

  1. Die R&S Gastro GmbH ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung für eine Veranstaltung mit Angebotserstellung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden
  2. Der Restbetrag wird am Veranstaltungstag fällig, spätestens jedoch einen Tag nach der Veranstaltung.
  3. Zahlungen sind via Überweisung, EC-Karte oder in bar möglich.
  4. Ausnahme: Bei vereinbartem Mindestumsatz wird eine Anzahlung in Höhe von mind. 30 % des Mindestumsatzes bei Vertragsabschluss fällig.

 

IV) Stornofristen

 

Tischbuchungen (über Atavolo):

Eine kostenfreie Stornierung eines gebuchten Tisches ist bis 12 Stunden vor dem Termin über den Link in der Bestätigungs-E-mail (Achtung: nur bei Angabe einer richtigen E-Mail-Adresse.) oder telefonisch unter der 02371 - 820 8600 möglich.
Danach bitten wir in jedem Fall um einen kurzen Anruf. Stornierungen sind in der Regel, d.h. wenn keine Leistungen wie Buffets oder ähnliches vorbereitet wurden, kostenfrei. Für bereits erbrachte Leistungen innerhalb der 12 Stunden vor dem Reservierungstermin (insbesondere Buffets) können die Bereitstellungskosten in Rechnung gestellt werden.


Veranstaltungen:

Eine kostenfreie Stornierung einer gebuchten Veranstaltung ist bis 3 Monate vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) in schriftlicher Form per Email an info@fuchshase.de möglich. 
Danach werden folgende Stornopauschalen fällig:

 

• 15% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 3. bis 2. Monat vor der Veranstaltung.
 • 25% des zu erwartenden Umsatzes – bei Stornierung ab dem 2. bis 30 Tage vor der Veranstaltung.
 • Danach werden 50% des zu erwartenden Umsatzes fällig sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.

Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis zum 8. Tag vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung mit der ursprünglich vereinbarten Personenzahl (analog zum Angebot) in Rechnung gestellt.

 

Außer-Haus Catering:

Eine kostenfreie Stornierung eines bestellten Caterings ist bis 4 Wochen vor dem Veranstaltungstag (ganz oder teilweise) in schriftlicher Form per Email an info@fuchshase.de möglich. 
Danach werden folgende Stornopauschalen fällig:

 

• 10% des zu erwartenden Umsatzes (laut Angebot) – bei Stornierung ab dem 28. Tag vor der Veranstaltung.
 • 25% des zu erwartenden Umsatzes (laut Angebot) – bei Stornierung ab dem 14. Tag vor der Veranstaltung.
 • 50% des zu erwartenden Umsatzes (laut Angebot) – bei Stornierung ab dem 7. Tag vor der Veranstaltung sowie eventuelle Forderungen von externen Zulieferern oder Drittfirmen.

Eine Änderung der Personenzahl ist grundsätzlich nur bis zum 8. Tag vor der Veranstaltung möglich und muss uns schriftlich mitgeteilt werden. Andernfalls wird die Veranstaltung mit der ursprünglich vereinbarten Personenzahl (analog zum Angebot) in Rechnung gestellt.

 

 

VI) Sonstiges

  1. Der Gast, Kunde, Veranstalter darf eigene Speisen oder Getränke grundsätzlich nicht zu Veranstaltungen oder in die Einrichtungen der R&S Gastro GmbH mitbringen. In Sonderfällen kann eine Sondervereinbarung getroffen werden. In diesem Fall ist die GmbH berechtigt, eine Servicegebühr bzw. Kork- oder Krümelgeld zu berechnen. Für von Dritten mitgebrachtes Equipment (z. B. Aufsteller, Blumen, Tortenplatten etc.) übernehmen wir keine Haftung.
  2. Sollten aufgrund individueller, besonderer Kundenwünsche oder aufgrund erhöhten Bedarfs zusätzliche Ausleihkosten für Tischausstattung etc. anfallen, werden diese dem Veranstalter weiterbelastet.
  3. Sollte die gewünschte Veranstaltungs- und Tagungstechnik nicht vor Ort vorhanden sein, können Sie diese – nach vorheriger Absprache und vorbehaltlich der Verfügbarkeit – über die R&S Gastro GmbH anfragen und bestellen. Die hierfür anfallenden Kosten trägt der Veranstalter.
  4. Das eigenständige Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen ist ohne ausdrückliche vorherige Genehmigung der R&S Gastro GmbH nicht gestattet. Das Abbrennen von Feuerwerken kann leider nicht gestattet werden. Für Beschädigungen jeder Art haftet der Veranstalter ohne Verschuldensnachweis.

 

VII) Besondere Bedingungen für Veranstaltungen und andere Bewirtungsleistungen

  1. Sollte der Gast, Kunde, Veranstalter eine politische, weltanschauliche oder religiöse Vereinigung, Scientology-Gruppe und/oder deren Tarnorganisation o.ä. sein, so bedarf es zur Wirksamkeit des Vertrages zusätzlich der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die Geschäftsleitung der GmbH. Verschweigt der Gast, Kunde, Veranstalter, dass es sich um eine solche o.ä. Vereinigung handelt, so ist die GmbH berechtigt, den Vertrag zu lösen, und mindestens die vereinbarten Preise als Schadenersatz geltend zu machen. Gleiches gilt, wenn die Art der Veranstaltung den Ruf oder die Sicherheit der GmbH gefährden oder den reibungslosen Geschäftsablauf behindern könnte.
  2. Eine Unter- oder Weitervermietung durch den Veranstalter bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Genehmigung durch die R&S Gastro GmbH.
  3. Im Falle von höherer Gewalt, Streik o.ä. ist die GmbH berechtigt, ohne Entstehen einer Schadenersatzpflicht, vom Vertrag zurückzutreten.
  4. Eine Verlängerung der gebuchten Pauschale (Speisen und Getränke oder nur Getränke im Rahmen einer geschlossenen Gesellschaft) kann während der Veranstaltung in Absprache mit der anwesenden Schichtleitung für 6,- € (zzgl. MwSt. bei B2B) pro anwesender Person UND pro angefangener halber Stunde gebucht werden. Die Personenzahl wird vor Ort zur Stichzeit aufgenommen.

 

VIII) Haftung

 

Es gelten die Bestimmungen der §§ 701 bis 703 BGB. Eine Haftung aus sonstigen Gründen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde aufgrund von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens der R&S Gastro GmbH oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht.

 

 

IX) Sonstige Regelungen

  1. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Gerichtsstand der R&S Gastro GmbH.
  2. Gerichtsstand ist der Sitz der R&S Gastro GmbH. Erfüllt ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs. 1 ZPO, und hat keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so gilt als Gerichtsstand der Sitz der R&S Gastro GmbH.
  3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.